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Vermögen insolvenzsicher verwaltet - durch DIRAG Treuhanddienstleistungen

DIRAG ist ein Partner mit großer Erfahrung, wenn es um die insolvenzsichere Verwaltung von Mitteln geht.

Derzeit verwaltet DIRAG treuhänderisch insbesondere im Versicherungsbereich sog. „Stornoreserven“. Hintergrund ist die Insolvenzsicherung: Versicherungspools kaufen in großen Mengen bei Versicherern Policen ein, weshalb sie günstigere Konditionen erhalten. Die Poolgesellschaften decken damit wiederum die einzelnen Makler ein, die daher von den günstigeren Konditionen profitieren.

Allerdings kann innerhalb einer Fünf-Jahres-Frist eine solche Versicherung storniert werden. In diesem Fall sind die Provisionen "pro rata temporis" verteilt auf fünf Jahre zurückzugewähren. Dies birgt unter zwei Gesichtspunkten ein Insolvenzrisiko: Geht der Makler oder die Maklergesellschaft in die Insolvenz, erhält die Poolgesellschaft die (anteilige) Provision nicht zurück, ist aber, da sie gegenüber den Versicherungsgesellschaften haftet, rückzahlungsverpflichtet; sie fällt also aus.
Deshalb wird die Stornoreserve treuhänderisch von DIRAG verwaltet und pro rata temporis auf fünf Jahre freigegeben. Im Falle der Stornierung gibt dann die Treuhänderin (anteilig) frei, so dass die Poolgesellschaft nicht ausfällt. Umgekehrt: Fällt die Poolgesellschaft in Insolvenz, erhält der Makler insolvenzsicher seine Provision ausbezahlt, wenn es zu keiner Stornierung kommt.

Treuhand-Dienste

insolvenzsichere Vermögensverwaltung Vermögensverwaltung


Darunter versteht man, das dem Treuhänder – der DIRAG – übergebene Vermögen wird gewissenhaft verwaltet, d.h. im Einvernehmen mit dem Treugeber angelegt und auf einem Sonderkonto verwahrt.

Versicherungstreuhand Versicherungstreuhand


Die eigentliche Tätigkeit des Treuhänders liegt darin, die Treuhandmittel der Weisung des im Treuhandvertrag niedergelegten Auftrags des Treugebers nach Prüfung des definierten Eintritts von Bedingungen zu verwalten. Diese Bedingungen müssen eingetreten sein, um die Auszahlung zu bewirken.

Was bietet DIRAG?

Treuhanddienste bietet DIRAG aus langer Erfahrung an:

Eine treuhänderische Verwaltung von Vermögen bietet sich immer dann an, wenn das Vermögen vor einem Zugriff Dritter gesichert werden und die sachgerechte Verteilung durch einen Dritten – den Treuhänder – unter Gleichbehandlungsgrundsätzen aller Gläubiger gewährleistet werden soll.

Dabei unterscheidet man:
Im Stiftungsbereich verwaltet DIRAG das Stiftungsvermögen und verwendet die Mittel aufgrund Beschlusses der hierfür zuständigen Gremien, z.B. des Stiftungsrates. Beschließt dieser, dass z.B. bei einer Stiftung zur Förderung des Behindertensports ein diesen Anforderungen gerecht werdendes Fahrrad an eine Sportlerin vergeben werden soll, stellt DIRAG die hierfür erforderlichen Mittel aus dem verwalteten Treuhandvermögen zur Verfügung.

Verwaltet der Treuhänder z.B. im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Mittel, die für einen Interessenausgleich und Sozialplan verwendet werden sollen, werden die Mittel bei ihm hinterlegt, bis Einigkeit über Interessenausgleich und Sozialplan entsteht. Sodann werden die Mittel an die Arbeitnehmer auf dieser Grundlage zur Auszahlung gebracht.

In dem Beispiel der Stornoreserven verwaltet der Treuhänder zur Sicherung vor dem Zugriff anderer Gläubiger die Stornoreserven, bis der Fall für deren Auszahlung an den Makler vorliegen. In der Zwischenzeit kann weder bei der Insolvenz des Maklers noch bei einer denkbaren Insolvenz der Poolgesellschaft auf diese Mittel seitens Dritter zurückgegriffen werden. Damit wird allen Interessen der drei Beteiligten – Versicherungsgesellschaften, Poolgesellschaft, Makler – Rechnung getragen, weil ohne Zugriffsmöglichkeit Dritter dafür Sorge getragen ist, dass nur die Mittel freigegeben werden, die nicht mehr zurückgefordert werden können.

Welche Anforderungen erfüllen Treuhänder?

DIRAG rechtfertigt Ihr Vertrauen
Treuhänder müssen seriös sein und das Geschäft nicht ab und an und „nebenher“ betreiben. Sie müssen unabhängig von den handelnden Personen Bestand haben.
DIRAG ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die durch den sehr erfahrenen und langjährig tätigen Freiburger Rechtsanwalt Martin Behrens mit begründet und heute geführt wird. Seriosität und Verlässlichkeit sind ihm ein ganz besonderes Anliegen, welches er seit Jahrzehnten für viele zufriedene Mandanten unter Beweis stellt.
Natürlich muß ein Stifter immer Vertrauen in die handelnden Personen haben. DIRAG hat sich zudem genau und ausschließlich auf Modelle konzentriert, die eine langfristige Verwaltung verschiedener Treuhandvermögen garantiert und nicht einfach nur abwickelt.