Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung verfolgt den Zweck, eine bereits vorhandene Stiftung mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, wenn Zustifter/innen einen Stiftungszweck erkennen, mit dem sie sich in besonderem Maße identifizierern können. Die durch Zustiftungszuwendung erstarkte Ur-Stiftung verfolgt ihren Zweck daher in umfassenderer Art und Weise.
Nicht immer müssen sich Stifter/innen Gedanken über eine eigene Stiftung machen. Das hängt weesentlich vom angestrebten Zweck ab, der verfolgt werden soll. Falls thematisch eine ähnliche Stiftung bereits existiert, ist die Zustiftung in eine bestehende Stiftung mitunter die einfachere und flexiblere Variante.
Für eine Zustiftung spricht, daß die Stiftung, die begünstigt werden soll bereits besteht. In organisatorischer Hinsicht besteht dann meist kein großer Handlungsbedarf, weil alles Wesentliche (Vertragswerke, Satzung etc.) vorhanden ist. In Hinblick auf die bisherige Tätigkeit der Stiftung haben Zustifter/innen eine recht gute Möglichkeit, zu prüfen, ob zusätzliches Kapital die gewünschten Effekte auslöst.
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